Im Jahr 1971 wurde ein gesetzliches Krebsvorsorgeprogramm in Deutschland eingeführt, das darauf abzielt, Karzinome des weiblichen Genitaltraktes und der Brust frühzeitig zu erkennen.
Durch adäquate Untersuchungsmethoden soll das Auftreten fortgeschrittener Tumorerkrankungen nicht nur des Gebärmutterhalses, sondern des gesamten unteren Genitaltraktes verhindert bzw. früherkannt werden. Im Januar 2020 wurde die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung dahingehend geändert, dass zwischen der Gebärmutterhalskrebsvorsorge (organisierte Krebsfrüherkennung, oKFE) und der gynäkologischen Vorsorge (KFE) unterschieden wird. Die KFE steht jeder Patientin ab dem 20. Lebensjahr jährlich zu. Die oKFE wird ab dem 20. Lebensjahr bis zum Alter von 34 Jahren einmal jährlich durchgeführt und besteht aus einer zytologischen Abstrichentnahme. Die oKFE wird ab dem Alter von 35 Jahren nur noch alle drei Jahre durchgeführt und besteht aus einer zytologischen Abstrichentnahme und einem HPV-Test vom Gebärmutterhals.
Dieses Krebsvorsorgeprogramm gilt für alle versicherungsberechtigten Frauen ab dem 20. Lebensjahr und ist für alle Teilnehmer kostenlos.
Zusätzliche Untersuchungen ab einem bestimmten Alter (IGeL):
Diese zusätzlichen Untersuchungen werden von den Krankenkassen nicht bezahlt und werden ab einem bestimmten Alter von der Praxis Dr. Küppers als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) angeboten.
Die regelmäßige Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen ist wichtig für Ihre Gesundheit.
Bei Fragen oder zur Vereinbarung von Untersuchungsterminen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.